Geschiebefänge

[412] Geschiebefänge (Schotterfänge), alle Anlagen, welche die Zurückhaltung des vom fließenden Wasser fortgetriebenen Geschiebes bewirken.

Dazu ist gewöhnlich eine Ermäßigung der Geschwindigkeit, dann ein Raum zur Ablagerung des Materials nötig. In großem Maße sind die Talsperren, insbesondere die Stausperren bei den Wildbachverbauungen, Geschiebe zurückhaltend; ferner ebenso die Ablagerungsplätze am Auslaufe der Wildbäche auf den Talboden, die durch niedrige Eindämmung entsprechend großer Flächen, auf welchen lieh das Wasser ausbreiten und beruhigen kann, gebildet werden. Vor oder am Einläufe von Durchlässen für Wildbäche und Runsen dienen die den geraden Lauf unterbrechenden kurzen Querdämme oder Flechtwerke, ferner bassinartige Aushebungen sowie die gehörig unter die Abflußsohle vertieften Fallkessel als Geschiebefänge; in gleicher Weise wirken auch die an Werkskanälen und -gerinnen angebrachten Ablaßschleusen mit unter deren Sohle liegendem Boden oder Fallschacht, vgl. Kiesschleuse.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 412.
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