Kiesschleuse

[468] Kiesschleuse, die in ihrem Zweck unter Kiesfang (s.d.) beschriebene Einrichtung zum Abschluß eines für die Kiesablagerung bestimmten Beckens und zum Auslassen des Kieses bei eingerichteter Spülung. Die Vorrichtung selbst ist in der Regel ein Schleusenwehr (s.d.).

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 468.
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