Geschwindigkeit [2]

[431] Geschwindigkeit der Wasserbewegung in Kanälen, Gräben, Drainagen u.s.w. richtet lieh nach dem Zweck dieser Leitungsanlagen. Handelt es sich lediglich um die Ableitung einer bestimmten Wassermenge, so wird man, um Kosten zu ersparen, der Bemessung von Gefälle und Abflußquerschnitt in der Regel möglichst große Geschwindigkeiten zugrunde legen. Dabei ist jedoch zu beachten, daß ein gewisses Geschwindigkeitsmaß nicht überschritten werden darf, wenn die Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung der Leitungsanlagen durch den Angriff des fließenden Wassers vermieden werden soll.

Die zulässige Wassergeschwindigkeit richtet sich nach der Fertigkeit des die Grabensohle bildenden Bodens und dessen Widerstandsfähigkeit gegen den Wasserangriff. Dünkelberg (Encyklopädie und Methodologie der Kulturtechnik, Braunschweig 1883, Bd. 1, S. 361) gibt die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten nach Du Buat, Morin und Kutter wie in nebenstehender Tabelle an.


Geschwindigkeit [2]

Ist es bei Anlage von Kanälen und Gräben nicht möglich oder nicht zweckmäßig, die obigen Geschwindigkeitsgrenzen einzuhalten, so muß durch entsprechende Befestigungsanlagen (Faschinate, Pflasterungen u.s.w.) die Widerstandskraft des Bodens erhöht werden. Wo dagegen verlangt ist, daß Sinkstoffe, Geschiebe u. dergl. in den Kanälen, Gräben oder Rohrleitungen abgeschwemmt und Ablagerungen dieser Stoffe vermieden werden, stellen die obigen Zahlen die untere Grenze der zu wählenden Geschwindigkeiten dar. Es empfiehlt sich, hinter dieser Grenze zurückzubleiben, um den Zweck mit Sicherheit zu erreichen.

In Bewässerungskanälen, die schlickreiches Fluß- oder Bergwasser zu führen haben, soll die Geschwindigkeit an der Sohle mindestens 0,35 m (entsprechend einer mittleren Geschwindigkeit von 0,45 m) betragen. Für Drainröhren verlangte Vincent (Die Drainage, deren Theorie und Praxis, 6. Aufl., Leipzig 1882) eine mittlere Geschwindigkeit von mindestens 0,15 m, während Dünkelberg (a.a.O., Bd. 2, S. 213) diese auf 0,225 m erhöht wissen will. Städtische Entwässerungskanäle mit glatten Wandungen (z.B. Steinzeugkanäle) erfordern zur Reinhaltung mindestens 0,75 m mittlere Geschwindigkeit. Von besonderer Wichtigkeit ist die Wahl der richtigen Wassergeschwindigkeit auch für Anlagen zur Kolmation (s.d.).

Drach.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 431.
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