[442] Gesenk, ein- oder zweiteilige stählerne Form (Stanze), die beim Schmieden (s.d.) Anwendung findet.
Einteilige mit Handgriff versehene Gesenke werden benutzt, wenn ein Arbeitsstück senkrecht in ein Loch geschlagen werden soll, meist bei niedrigen Werkstücken zylindrischer oder prismatischer Form, z.B. Schraubenmuttern. Zweiteilige Gesenke (Untergesenk u und Obergesenk o) sind erforderlich, wenn das Arbeitsstück wagerecht zwischen ihnen gehalten und geformt wird. Das Untergestell wird in die viereckige Oeffnung des Amboßes gefleckt, während[442] das Obergesenk in Form eines Setzhammers draufgesetzt wird. Durch Druck oder Schlag werden beide Teile einander genähert und dadurch die Formen im glühenden Material abgedrückt. Zur Herstellung der Gesenke wird ein Stahlmodell angefertigt. Das Modell wird auf das im Amboßloch steckende, roh vorgearbeitete glühende Untergestell gelegt, das glühende Obergesenk wird aufgesetzt, worauf mit einem Hammer so lange zugeschlagen wird, bis sich die Formen des Modelles in den Gesenken eingedrückt haben; s.a. Rundgesenk.
Dalchow.