Gesellschaftszimmer

[442] Gesellschaftszimmer, Empfangszimmer, Salon, Raum zu geselligen oder festlichen Zwecken der Familie bestimmt, ist mit den nebenan liegenden Wohnräumen, dem Speisezimmer u.s.w. in engste Verbindung zu bringen. Je nachdem der Raum mehr dem Empfange von Gallen oder der Aufführung von Musik und Tänzen dient, wird derselbe in Anordnung der Möbel, Teppiche, Bilder verschieden sein.

Weinbrenner

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 442.
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