Gewindeleitpatrone

[491] Gewindeleitpatrone, dient in Verbindung mit einer Gewindeleitbacke oder einem Gewindeleitstern zum Schneiden und Drücken von Gewinde auf geeigneten Dreh- und Drückbänken.

Dabei wird die Leitpatrone auf die rückwärtig verlängerte Spindel aufgesteckt und dient der an einem Führungshebel beteiligten Leitbacke, die aus einer segmentförmigen Bronzemutter von entsprechendem Gewinde besteht, oder einem Gewindeleitstern, der verschiedene Muttersegmente[491] trägt, zur Führung. Dem Schneid- bezw. Drückstahl wird durch Parallelführung eine der Leitpatrone entsprechende Vorschubbewegung erteilt, wodurch die Herstellung des Gewindes erfolgt (s. Gewindeherstellung).

Dalchow.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 491-492.
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