Glaswand

[559] Glaswand, aus Holz erstellter Abschluß eines Raumes, der ohne eignes äußeres Fenster von einem Nebenraume aus sein Licht erhalten soll. Die Wand ist in ihrem oberen Teil mit Sprossen und Glasscheiben, im unteren mit gestemmter Brüstung erstellt.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 559.
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