[568] Gleisverschlingung, Anordnung von zwei Eisenbahngleisen zur Umgehung von Hindernissen, namentlich für vorübergehende Zwecke, unter anderm bei Um- oder Neuausführungen von Bauwerken (Straßenunterführungen oder dergl.) unter bestehenden Gleisen, um zunächst für das eine, später nach Umkehrung der Anordnung für das andre Gleis das Bauwerk ohne Betriebsstörung herstellen zu können (vgl. die Figur). Die betreffende Strecke muß selbstverständlich durch beiderseitige Vorsignale gedeckt werden, damit gleichzeitige Benutzung für beide Gleise ausgeschlossen wird.
Goering.