[687] Gurtwieden, solche Wieden (s.d.), mit denen die Verbindung der Gestöre (s. Floß) mehrerer hintereinander gestellten Flöße derart zu einem Zuge erfolgt, daß noch eine gewisse Beweglichkeit behufs anstandslosen Fahrens in Flußkrümmungen und über Floßdurchlässe (s. Floßgasse) gewahrt ist.