[756]Halbgeschoß (Zwischengeschoß, Beigeschoß), niederes Geschoß zu untergeordneten Räumen, wird meist in hohen Stockwerken neben großen Sälen zur Ausgleichung angeordnet.
Weinbrenner.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 756.