[771] Handriß, die bei Vermessungen (besonders bei Stückvermessungen) geführten Handzeichnungen über die Aufnahme.
Grundbedingung für die Führung der Handrisse ist, daß dieselben so deutlich, übersichtlich und korrekt in bezug auf Zeichnung, Zahlen und Schrift sind, daß jeder Sachverständige dieselben sicher und unzweideutig lesen kann. Bei amtlichen Vermessungen sind für die Führung der Handriffe, die Art der Ausführung, Signaturen, Aufschriften, Papier, Format u.s.w. seitens der Behörden bestimmte Vorschriften erlassen, welche in den betreffenden amtlichen Vermessungsanweisungen enthalten sind. Für die preußischen Vermessungen ist maßgebend: »Bestimmungen über die Anwendung gleichmäßiger Signaturen für topographische und geometrische Karten, Pläne und Risse« (Berlin). Da die Handrisse die wichtigsten Vermessungsakten sind, werden dieselben häufig des vielfachen Gebrauches wegen, sowie um sie vor Verbrauch und Verlust zu, schützen, durch Druck vervielfältigt; vgl. a. Stückvermessung.
Reinhertz.