Hausteinverband

[795] Hausteinverband (Werksteinverband), im Gegensatz zu den bei den regelmäßig geformten künstlichen Steinen verwendeten Verbandarten (s. Backsteinverband) derjenige Steinverband, bei welchem die zugerichteten natürlichen Steine (Werksteine) nicht von gleicher Größe zu sein brauchen, sondern sich der Formgebung des Bauwerks und den Regeln des Steinschnitts anpassen. Bei regelmäßiger Form der Werksteine entsteht der Quaderverband; s.d. und den Art. Steinschnitt.

L. v. Willmann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 795.
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