[143]Hospiz, s.v.w. Fremdenherberge bei Klöstern; auch in neuerer Zeit noch gebräuchlich für Herbergen in unbewohnbaren Gebirgsgegenden, in welchen Reifende Aufnahme und wenn nötig ärztliche Hilfe und Pflege erhalten können.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 143.