[384] Industriehafen. In neuerer Zeit bemühen sich nicht nur alle jene Städte Deutschlands, die am Rhein, an der Elbe, Weser, Oder u.s.w., sondern auch solche, welche an irgendeinem halbwegs namhaften Flüßchen gelegen sind, Hafenanlagen zu errichten und diese in schiffbare Verbindung mit dem nächsten Hauptstrome zu bringen, um auf diese Weise das Weltmeer, d.i. den Weltmarkt, zu erreichen; so: Frankfurt a.M., Kehl, Crefeld und Reuß a. Rh., Regensburg a. d. Donau u.s.w.
In allen diesen Fällen sind sehr große Teile des Hafengebietes für die Ansiedlung der Industrie vorgesehen, und erhalten diese Häfen somit gleichzeitig die Bestimmung als Industriehafen. Hierbei ist es nicht unbedingt nötig, daß alle Fabriken mitten im Hafen und am Ufer liegen, für die meisten genügt die Nähe des Hafens und ein guter Eisenbahnanschluß mit den Ein- und Ausladekais (Binnenindustriegelände). Verlaufen die Hafenbecken im Industriehafen parallel zueinander, so pflegt man die Tiefe der dazwischenliegenden Landzungen (Industrieplätze) mit höchstens 200 m zu bemessen (in der Regel 130 bis 140 m, untere Grenze 5070 m). Als Breite der Hafenbecken in Industriehafen genügen bei Mittelwasser im allgemeinen vier Schiffsbreiten. Für die Anlage von Industriehafen hat[384] Stadtbaurat Eisenlohr (Mannheim) bei der VI. Tagung des Deutsch-Oesterreichisch-Ungarischen Verbandes für Binnenschiffahrt Leitsätze aufgestellt. Vgl. a. Flußhafen.
Literatur: [1] Deutsche Bauztg. 1910, S. 678. [2] »Das Schiff« 1912, S. 527. [3] Zeitschr. für Binnenschiffahrt 1903, S. 447; 1913, S. 126. [4] Handbuch der Ingenieurwissenschaften, 3. Teil, Der Wasserbau, 11. Bd.: Häfen, 1912, S. 27.
Pollak.