[192] Industriebahnen, auch Fabrikbahnen (s.d.) genannt, voll- oder schmalspurige Gleise zum Anschluß von gewerblichen Anlagen aller Art an benachbarte Bahnhöfe. Solche Bahnen dienen ausschließlich oder doch vorwiegend dem Verkehr der betreffenden Anlagen. Wenn sie zugleich dem öffentlichen Verkehr dienen, so würden sie in Preußen als Kleinbahnen (s.d.) gelten, was jedoch die gleichzeitige Bezeichnung als Industriebahn nicht ausschließen würde.
Goering.