Justizpalast

[239] Justizpalast, Bezeichnung für reiche monumentale Gerichtsgebäude (s.d.), welche besonders geeignet sind, durch Entfaltung architektonischer Pracht die Hoheit des Rechtsstaates zu wirkungsvollem Ausdruck zu bringen. Besonders hervorragende Beispiele sind: die Justizpaläste zu Brüssel, Paris, London, Wien und München, das Reichsgericht in Leipzig u.s.w.

Weinbrenner.

Justizpalast zu Brüssel (erbaut 1866–1880).
Justizpalast zu Brüssel (erbaut 1866–1880).
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Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 239.
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