[239] Justizpalast, Bezeichnung für reiche monumentale Gerichtsgebäude (s.d.), welche besonders geeignet sind, durch Entfaltung architektonischer Pracht die Hoheit des Rechtsstaates zu wirkungsvollem Ausdruck zu bringen. Besonders hervorragende Beispiele sind: die Justizpaläste zu Brüssel, Paris, London, Wien und München, das Reichsgericht in Leipzig u.s.w.
Weinbrenner.