[327] Kammzugfärberei. Als Kammzug pflegt die für Kammgarn bestimmte Wolle gefärbt zu werden.
Er wird wie Garn auf einem Haspel jedoch so aufgewickelt, daß die einzelnen Lagen sich nebeneinander anordnen. Ist die ganze Länge des Haspels bewickelt, so wird je nach der der Dicke des Bandes aus 1215 Lagen je eine Docke gemacht, die Enden werden verknüpft und der Strang wird mit einer Schnur lose unterbunden. Es ist ratsam, den gefetteten Kammzug vor dem Färben zu entfetten. Dies geschieht bei der leichten Verseifbarkeit des Fettes durch kurzes Einlegen in 50° warme verdünnte Ammoniaklösung. Das Färben wird auf Stöcken wie bei der Garnfärberei ausgeführt; doch darf das Umziehen in nur eben zum Sieden erhitzter Flotte und muß mit der Hand in kurzen Zwischenräumen geschehen, da der lose Kammzug leicht verfilzt und zerreißt. Aus diesem Grunde ist man bestrebt gewesen, Apparate zu konstruieren,[327] die gestatten, den Kammzug in der Form der Bobinen, also in aufgewickeltem Zustande, zu färben. Dabei hat man das Prinzip verfolgt, das zu färbende Material festzulegen und die Flotte durch dasselbe zu prellen oder zu saugen. Derartige Färbeapparate sind von Obermaier & Cie. in Lambrecht (Revolverapparat), Schulz & Cie. in Schmölln (D.R.P. Nr. 36981), Rümmelin in Erstein (Elsaß) (D.R.P. Nr. 27149), Lee, Rhodes & Lee in Gomersal bei Leeds, der Société Hamel frères in Val-des-Bois bei Reims (D.R.P. Nr. 40047 und 46293), Jules Lussiez & Cie. in Roubaix (D.R.P. Nr. 59412) gebaut worden.
Literatur: [1] Herzfeld, Die Praxis der Färberei, Leipzig 1893, S. 351. [2] Ganswindt, Theorie und Praxis der modernen Färberei, 1. Teil, Leipzig 1903.
R. Möhlau.