[371]Kanzleihadern, diejenigen Hadern, welche hauptsächlich zur Herstellung des feineren Kanzleipapiers verwendet werden und welche aus durch den Gebrauch entfärbten Flachs- und Hanfgeweben bestehen; s. Papierfabrikation.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 371.