[371] Kanzleipapier, mittlere Gattung weißen Schreibpapiers, welches mit Ausschluß des Holzschliffs in beliebiger Stoffzusammensetzung hergestellt wird; s. Papiersorten und Papiernormalien.
Kraft.
Lueger-1904: Kanzleipapier [2]
Pierer-1857: Kanzleipapier