[502] Klang, klingender Ton, bezeichnet den Ton als Tongemisch (Wohlklang, Mißklang), besonders mit Rücksicht auf diejenige Besonderheit, die man Klangfarbe nennt und welche durch die den Ton begleitenden Nebentöne bedingt ist. s. Schall und Konsonanz.
Aug. Schmidt.