[509] Kleinmessung, die Aufnahme aller Einzelheiten, wie der verschiedenen Grenzen mit allen Grenzgegenständen, der Gebäude, sonstigen Baulichkeiten und andern Anlagen. In der Regel wird die Aufnahme durch Linienmessung ausgeführt, für besondere Zwecke auch tachymetrisch oder mit dem Meßtisch; s. Stückvermessung und Geodäsie.
( Reinhertz) Hillmer.