Kleinwohnungen

[429] Kleinwohnungen. Unter Kleinwohnungen versteht man Familienwohnungen, welche entweder nur aus einer Wohnküche bestehen oder außer der Küche einen bis drei Wohn- und Schlaf räume enthalten.

Sie bilden durchschnittlich dreiviertel aller städtischen Wohnungen überhaupt und sind deshalb für den Städtebau und die Bauordnung von entscheidender Bedeutung. Sie werden gewöhnlich im Miethause oder in der Mietkaserne, seltener im Bürgerhause und im Zwei- oder Einfamilienhause eingerichtet. Letzteres, das sogenannte »Kleinhaus«, ist für Kleinwohnungen unter großstädtischen Verhältnissen nur möglich bei sehr geringen Bodenerwerbs- und Bodenerschließungskosten und sehr sparsamer baulicher Ausführung und Ausstattung.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 429.
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