Klinke

[512] Klinke, 1. Falle, Türverschluß, wohl die einfachste und älteste Art, bestehend in einem Eisen- oder Holzstab, dessen eines Ende an der Türe befestigt ist; das andre in einem Bügel laufende Ende kann durch einen Knopf oder sonstigen Handgriff gehoben und über einen Klink- oder Schließhaken eingespannt werden (s. die. Figur). Um die Bewegung auch von der andern Seite der Türe zu ermöglichen, ist diese in halber Länge der Klinke durchbohrt. Hier wird der Klinkhebel eingesetzt, dessen Griff auf der Rückseite hervorsteht. 2. Fälschlich wird auch der Türdrücker (Hebeldrücker) Klinke genannt.

Weinbrenner.

Klinke
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 512.
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