[519] Knebel, 1. hölzerner Griff oder Querholz an Zugseilen (bei Rammen u. dergl.), um das Anziehen zu erleichtern; 2. desgleichen zum festeren Anspannen von Seilen, wobei das Holz durch besonderen Knoten (Knebel- oder Bremsknoten) festgemacht ist; 3. kurzes Eisenstück in Form einer Krücke, zur Schließung von Ketten dienlich, wobei es durch ein Kettenglied oder durch den besonders eingefügten Knebelring hindurchgezogen und eingehängt wird.
Weinbrenner.
Lueger-1904: Knebel [2]