Knechtkammern

[519] Knechtkammern dienen zur Unterbringung des Wärterpersonals für das Vieh; sie sind im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Stall, möglichst nur durch Lattenverschlag von diesem getrennt, anzuordnen.

Für Rindvieh- und Pferdeställe rechnet man auf je ein Gespann von 4–6 Ochsen und 3–4 Pferde einen Knecht, für den ein Bett und ein Kasten oder Schrank für Habseligkeiten sowie für alle gemeinsam ein Tisch mit Stühlen Raum finden muß. In Kuhställen kann eine Magd 15–20 Kühe versehen.

v. Tiedemann.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 519.
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