Knecht

[519] Knecht, s.v.w. Bankknecht, s. Hobelbank.

Als Knecht wird auch der gerade hölzerne Stab der Tritt-(Spinn-)räder bezeichnet, der auf die Kurbel gehängt wird und unten an den Fußtritt befestigt ist. – Unter Schraubknecht (Leimknecht) versteht man eine Zwinge (Leimzwinge), bei welcher die Entfernung zwischen den beiden Hörnern sehr groß (z.B. zur Aufnahme mehrerer Brettbreiten geeignet) ist und bei welcher das eine Endstück (das mit der Schraube versehene oder das andre) längs des stangenförmigen Mittelstückes so verschoben werden kann, wie es die Größe des Arbeitsstückes fordert. Die Befestigung des verschiebbaren Teiles geschieht durch einen Keil oder durch eine eiserne Klammer, mittels welcher derselbe in zahnförmige Auszackungen des Mittelstückes eingehängt wird. – Knecht im Bergbau, s. Knebel.

E. Müller.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 519.
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