[595] Konditionieranstalten, Seide- und Wolltrocknungsanstalten zur Bestimmung des Konditionnements, d.i. des sogenannten Handelsgewichtes dieser Textilrohstoffe.
Die in den Handel kommende Seide enthält als stark hygroskopischer Körper mehr oder weniger Feuchtigkeit, und um die für den Handel richtige Gewichtsbasis festzustellen, wird die Seide in den Konditionieranstalten getrocknet und das absolute oder wahre Gewicht der Seide[595] ermittelt. Diesem Gewicht werden 11% als vorschriftsmäßiger Zuschlag zugerechnet, so daß daraus das rechtmäßige Handelsgewicht (das der Käufer wirklich zu bezahlen hat), resultiert. Solche Konditionieranstalten bestehen in Lyon, Paris, Mailand, Turin, Zürich, Basel, Krefeld, Wien u.s.w. Die Atteste dieser Anstalten »über das wahre und rechtmäßige Handelsgewicht, über den Feinheitsgrad (Titre), über die Filierung und Elastizität der Seide haben die Beweiskraft öffentlicher Urkunden«. Die Wiener Anstalt ist eine 1855 gegründete Aktiengesellschaft.
Literatur: Sonndorfer, R., Die Technik des Welthandels, Wien 1889, S. 72, 2. Aufl. 1900.