Kongruenz

[597] Kongruenz, 1. der Zahlen, s. Zahlen; 2. die Fähigkeit zweier Figuren, zur Deckung gebracht zu werden. Zwei Dreiecke sind kongruent, wenn entweder a) zwei Seiten und der eingeschlossene Winkel, oder b) eine Seite und zwei Winkel, oder c) die drei Seiten, oder d) zwei Seiten und der Gegenwinkel der größeren in beiden entsprechend gleich sind; 3. eine doppelt unendliche Schar von Geraden, s. Liniengeometrie.

Wölffing.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 5 Stuttgart, Leipzig 1907., S. 597-598.
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