[127] Leihwagen. Die Größe des Wagenparks einer Eisenbahnverwaltung wird in der Regel so bemessen, daß die Zahl der vorhandenen Wagen einem mittleren Verkehrsbedürfnis entspricht. Um es nun einzelnen Bahnverwaltungen zu ermöglichen, auch bei plötzlich eintretendem stärkeren Verkehre dem Bedürfnis zu genügen, haben sich in verschiedenen Ländern (Oesterreich, Frankreich, Belgien u.s.w.) Wagenleihgesellschaften gebildet, die bei eintretendem Bedarf den Eisenbahnverwaltungen Wagen gegen eine bestimmte Entschädigung zur Benutzung leihweise überlassen.
Cauer.