Massenausgleich

[318] Massenausgleich der Schiffsmaschine bezweckt, die Beschleunigungskräfte der bewegten Maschinenteile, d.h. der auf und ab gehenden sowie der rotierenden Gewichte durch Wahl der Kurbelfolge, Verteilung der Gewichte und Wahl der Zylinderabstände derart auszugleichen, daß Erschütterungen der Maschine durch senkrechte und wagerechte Massendrücke sowie kippende Kräftepaare möglichst vermieden und die hieraus sich ergebenden Schiffsschwingungen (s.d.) eingeschränkt werden. Vgl. Schiffsmaschine.

T. Schwarz.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 6 Stuttgart, Leipzig 1908., S. 318-319.
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