Paradezimmer

[24] Paradezimmer, in Schlossern und Prachtgebäuden Räume, die im Hauptteile des Gebäudes liegen und zum festlichen Empfange dienen, daher mit reichster Ausstattung anzuordnen sind.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 24.
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