Parzelle [1]

[45] Parzelle, ein Grundstück, welches sachlich ungeteilt nur einem Eigentümer oder einer Eigentümergruppe gehört, im Grundbuch nur ein Rechtsobjekt bildet, ganz in der nämlichen Feldlage liegt und demselben Gemeindebezirke angehört sowie von gleicher Kulturart ist. Weiteres s. Kataster, Bd. 5, S. 404, sowie die dort angegebene Literatur.

(† Reinhertz) Hillmer.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 45.
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