[473] Parzelle (franz.), Teil eines Ganzen, insbes. Flurstück, d.h. ein kleines, von einem Gutskomplex, zu dem es gehört, abgesondert liegendes Grundstück (s. d.); daher parzellieren, einen Grundbesitz in solche kleine Parzellen als gesonderte Besitzungen zerlegen (vgl. Dismembration).