[595] Pfarrhaus (Pfarrei, Pfarrhof), das Wohngebäude für den Pfarrer einer Stadt- oder Landgemeinde, seinen Helfern und etwa seiner Familie.
Dasselbe enthalte im Erdgeschoß das Studierzimmer mit Vorzimmer und Archiv, die Wohnräume und Küche mit Nebenräumen; im Obergeschoß die Schlaf- und Gasträume.[595] Im Zusammenhange damit stehe ein Konfirmanden- oder Betsaal, wenn solche nicht in der Kirche eingebaut sind. Waschküche, auch Stallung im Hofraum und ein Garten sollten nicht fehlen [3]. Das Aeußere sei würdig und gediegen, fern von allem Prunk. Als einfacher Schmuck kann eine schützende Vorhalle am Eingang oder ein Erker beim Studierzimmer dienen. Es soll sich dem Charakter und Stile der tunlichst in der Nähe stehenden Kirche anschließen. Als Beispiel zeigt die Figur das evangelische Pfarrhaus in Tutschfelden (Baden).
Literatur: [1] Kgl. Preuß. Oberbaudeputation, Entwürfe zu Kirchen, Pfarr- und Schulhäusern, 1851. [2] Conradi, Entwürfe zu Kirchen, Pfarr- und Schulgebäuden, Karlsruhe 1871. [3] Reuter, Das evangel. Pfarrhaus der Jetztzeit, Dresden 1907. [4] Deutsche Bauztg. 1872, S. 112. [5] Berlin und seine Bauten 1896, Bd. III, S. 216, Fig. 615 und 616: Pfarrhaus der Gemeinde St. Georg. [6] Moderne Städtebilder, Heft V, Neubauten München, Berlin 1901, Blatt 174 und 176.
Weinbrenner.