Plattierte Ware

[157] Plattierte Ware, Wirkware, deren Maschen aus zwei Fäden gebildet sind, von denen regelmäßig der eine auf der Vorder- und der andre auf der Rückseite der Ware liegt.

Willkomm.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 157.
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