[157]Plattierte Ware, Wirkware, deren Maschen aus zwei Fäden gebildet sind, von denen regelmäßig der eine auf der Vorder- und der andre auf der Rückseite der Ware liegt.
Willkomm.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 157.