[373] Ware, im weitern Sinn alles, was Gegenstand des Handels ist, im engern Sinn alle Handelsobjekte außer Geld und Wertpapieren; nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 90) alle beweglichen Sachen, die den Gegenstand eines gewerbsmäßigen Umsatzes des Handels zu bilden pflegen (s. Handelsgut). Daher Warenmarkt im Gegensatz zum Geldmarkt, Warenbörse im Gegensatz zur Effektenbörse (vgl. Börse, S. 241). Man teilt die W. ein in rohe Waren oder Rohstoffe und in verarbeitete oder Kunstwaren, die teils Halbfabrikate sind, wie Mehl, Garn, Leder etc., teils Ganzfabrikate, d. h. für den Verbrauch vollständig verarbeitete Waren. Dann spricht man auch von Kolonial-, Material-, Landesprodukten-, Manufaktur-, Galanterie-, Farb-, Kurz-, Langwaren etc.