[528] Rührwerke, Bezeichnung für diejenigen Mischvorrichtungen (s. Mischen, Bd. 6, S. 441), welche das zu mischende oder aufzulösende Gut mit mechanischen Mitteln (Rührflügeln, -ketten, -stäben) durchrühren, oder welche, wie bei Flüssigkeiten, die notwendige Bewegung durch Einleiten von Dampf, Preßluft, oder durch ein Dampfstrahlgebläse angesaugte und in die Flüssigkeit eingepreßte Luft hervorbringen.
Rührwerke mit Rührflügeln sind im Art. Bierbrauerei, Bd. 2, S. 16, Fig. 2 und 10, sowie in Papierfabrikation, Bd. 6, S. 811, beschrieben. Ueber Dampfstrahlrührgebläse s. Bd. 2, S. 622.
A. Widmaier.