[341] Radfahrwege werden in neuerer Zeit sowohl auf Landstraßen als auch auf städtischen Straßen angestrebt, um den Radfahrverkehr ungefährlicher zu machen.
Auf Landstraßen, die mit Reit- oder Sommerwegen versehen sind, also an sich eine größere Breite besitzen, ist es nicht schwierig, besondere Wegstreifen von 22,5 m Breite für Radfahrer an der äußeren Seite des Sommerwegs durch eine Baumreihe oder durch Abweissteine abzugrenzen und entsprechend zu beteiligen. Auf Vorortstraßen, wo Radfahrwege des meist starken Verkehrs wegen am meisten angebracht erscheinen, können sie nach Fig. 1 ebenfalls an der Seite, und zwar am besten erhöht zwischen den Randsteinen und einer Baumreihe, angeordnet werden [1], S. 278.
In städtischen Straßen ist die Unterbringung von Radfahrwegen der vielen Straßenkreuzungen wegen schwierig, auch würde eine seitliche Anbringung nach Fig. 2 (vgl. [1], S. 277) den Verkehr zu den Häusern dieser Seite stören. so daß nur die Straßenmitte übrigbleibt, was eine entsprechende Breite der Straße voraussetzt, so daß auf beiden Seiten dieses mittleren, dem Radverkehr überwiesenen Streifens die Fuhrwerke genügenden Raum finden, nach beiden Richtungen ungestört zu verkehren. Am ungezwungensten ergibt sich diese Anordnung bei Vorhandensein einer mittleren Baumpflanzung nach Fig. 3 (vgl. [1], S. 277). Die Anbringung von zwei getrennten Radfahrwegen von je 1,5 m Breite für die Hin- und Rückfahrt, wie Genzmer [2] sie vorschlägt, erfordert jedenfalls eine sehr große Straßenbreite. Als Befestigung der Radfahrwege wird in den meisten Fällen eine 1012 cm starke Schotterschicht mit abgewalzter Deckschicht von seinem Kies, Sand oder gestampfter Schlacke [3] genügen. Allerdings muß durch erhöhte Lage oder durch Abweissteine dafür gesorgt werden, daß weder durch Pferdehufe noch durch Räder der Fuhrwerke die glatte Oberfläche zerstört werden kann. Von andern Befestigungsarten könnte für städtische Straßen der Asphalt [4] in Betracht kommen, der jedoch bei nasser Witterung und starkem Gefälle den Radfahrern gefährlich werden kann. Bezüglich sonstiger Erfahrungen und Vorschläge sei auf die Literatur [1][5] verwiesen. Literatur: [1] Laißle, Straßenbau, Handbuch der Ingenieurwissensch., Teil I, 4. Aufl.,[341] Leipzig 1907, 4. Bd., 1. Kap., S. 79, 105, 106; 2. Kap., Städtische Straßen, S. 294 und 307. [2] Genzmer, Städtische Straßen, Der städtische Tiefbau, Bd. 1, 2. Heft, Stuttgart 1900, S. 226 ff. [3] Herstellung von Radfahrwegen auf den Vorstadtstraßen Hamburgs, Deutsche Bauztg. 1899, S. 407; Zeitschr. für Arch. u. Ingenieurwesen, Wochenausgabe 1899, S. 543. [4] Asphaltstreifen für Radfahrer in New York, Zeitschr. für Transportwesen und Straßenbau 1896, S. 374. [5] Anlage von Radfahrwegen, ebend. 1897, S. 565, 582; 1899, S. 108; Radfahrwege im Grunewald bei Berlin, ebend. 1898, S. 131; Oehmcke, Ueber Radfahrwege, Deutsche Bauztg. 1902, S. 142; Zeitschr. für Transportwesen und Straßenbau 1903, S. 115.
L. v. Willmann.