Reihenbau

[636] Reihenbau. Der Ausdruck ist an sich mit geschlossener Bebauung (s. Bd. 1, S. 639) gleichbedeutend, er wird aber in neuerer Zeit mit Vorliebe angewandt für die Errichtung von Einfamilienhäusern oder Bürgerhäusern in geschlossenen Reihen (Reihenhäuser), die in längeren Abständen (100 – 150 m), besonders neben den Eckhäusern der Blöcke, von Lücken unterbrochen werden, die die Durchlüftung und Besonnung des Blockinnern gewährleisten sollen (vgl. Bauwich, S. 66).

Die Reihenhäuser haben vor den freistehenden Häusern den wirtschaftlichen Vorteil der geringeren Bau-, Unterhaltungs- und Heizungskosten. Auch besteht ein gesundheitlicher Vorzug darin, daß bei gleicher Grundstücksgröße der durch den Fortfall des Bauwichs ersparte Flächenstreifen dem freien Raum hinter dem Hause, d.h. den Hof- und Gartenflächen im Innern des Blocks zuwächst.

Stübben.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 9 Stuttgart, Leipzig 1914., S. 636.
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