Richtbaum

[421] Richtbaum, ein an der Vorderseite des Baugerüstes aufgestellter Rüstbaum, an welchem Rolle und Aufzugsvorrichtungen angebracht sind, zum Hinaufschaffen des vom Zimmermann zur Errichtung eines Gebäudes abgebundenen Holzwerks; s.a. Baugerüst.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 421.
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