[421] Richtbaum, ein an der Vorderseite des Baugerüstes aufgestellter Rüstbaum, an welchem Rolle und Aufzugsvorrichtungen angebracht sind, zum Hinaufschaffen des vom Zimmermann zur Errichtung eines Gebäudes abgebundenen Holzwerks; s.a. Baugerüst.
Weinbrenner.