[425] Richtplatte bezeichnet 1. ebene Platte oder Tisch, zum Anzeichnen und Montieren von Maschinenteilen sowie zum Richten von Platten und Winkeln in kaltem und warmem Zustande dienend (s. Schiffbau, Schiffswerft); 2. ebene Platte als Hilfsmittel beim Schaben (s.d.) und Tuschieren (s.d.).
A. Widmaier.