Richtplatte

[425] Richtplatte bezeichnet 1. ebene Platte oder Tisch, zum Anzeichnen und Montieren von Maschinenteilen sowie zum Richten von Platten und Winkeln in kaltem und warmem Zustande dienend (s. Schiffbau, Schiffswerft); 2. ebene Platte als Hilfsmittel beim Schaben (s.d.) und Tuschieren (s.d.).

A. Widmaier.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 425.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika