[645] Sängerhallen sind Festbauten, die einem vorübergehenden Zwecke für einige Tage dienen, d.i. der Abhaltung der Gesangfeste von Gau- oder Landesverbänden[645] oder dem großen deutschen Sängerbund, und für solchen Fall nur aus Holz oder aus Holz und Zellstoffen erfreut werden.
Solche Hallen für große Sängerscharen von mehreren Hunderten oder Tausenden mit dem entsprechenden Zuhörerraum, oft auch für mehrere tausend Personen, erfordern Größenverhältnisse, die nicht nur außerordentliche Geldmittel beanspruchen, sondern auch reiche technische Erfahrung verlangen, um den Raum sowohl in akustischer Wirkung als für den Verlauf des Festes allen Anforderungen entsprechend zu erstellen. Als bemerkenswerte Bauten sind zu nennen: Die Sängerhallen in Nürnberg 1862, in Dresden 1865 [2], in Wien 1890 [4], in Graz 1902 [5], in Frankfurt a.M. 1903 [1]. Alle diese Bauten waren ganz in Holz mit Verkleidung von Brettern und meist auf Zurücknahme der Hölzer vergeben worden. In der Anordnung der Räume, Sitze u.s.w. gelten die im Art. Festhalle ausgeführten Grundzüge. Weiteres s. Schützenhaus.
Literatur: [1] Handbuch der Architektur, IV. Teil, 4. Halbbd., 1. Heft, S. 260263 in Fig. 203205. [2] Baukunde des Architekten, II. Bd., 3. Teil, S. 266. [3] Allgem. Bauztg. Wien 1885, S. 345, Tafel 101. [4] Wochenblatt d. österr. Arch.- u. Ing.-Ver. 1890, Tafel 5, und 1902, S. 636. [5] Der Architekt 1903, Tafel 35 u. 36.
Weinbrenner.