[691] Schützenhaus (Schießstätte), schon im Mittelalter ein Gebäude, in welchem sich die Bürger durch Schießen auf Scheiben übten, um die Fertigkeit der Hand und die Sicherheit des Auges zu erhalten. In neuerer Zeit haben sich hierfür in den Städten besondere Vereine gebildet. In der Schweiz und Tirol bestehen in jeder Gemeinde Schießstätten einfachster Art, wo Schießübungen gepflegt werden.
In früherer Zeit war bei der geringen Tragweite der Schießgewehre der Bedarf an Raum kein so bedeutender, daß nicht die Anlage abseits von den Straßen, hinter der Stadtmauer oder ähnlichen Lagen hätte eingerichtet werden können. Bei der bedeutenden Steigerung der Schußweite und der Größe der Gefahr kann jedoch heute die Anlage des Schießstandes nur entfernt von den Wohnstätten und mit den nötigen Vorsichtsmaßregeln versehen, errichtet werden. Als geeignet hierfür ist ebenes oder sanft ansteigendes Gelände zu wählen. Das Gebäude soll enthalten: den Schützensaal mit einer Reihe von Schießständen, Ladetischen und Gewehrschränken, Wirtschaftsräume mit Küche und den nötigen Nebenräumen und Aborten; etwa ein Verwaltungszimmer. Bei größeren Anlagen kommen hinzu Vorplatz mit Kleiderablagen und Dienerzimmer und etwa in einem Obergeschoß Festsaal mit Nebenräumen. Anstoßend an das Gebäude liegt das Schießfeld, das in seiner größten Ausdehnung ca. 300 m erhält. An dessen Ende liegt der Scheibenstand mit Kugelfang und dem Zeigerstand oder -graben mit den nötigen seitlichen Deckungen und Umwehrungen. Ueber letztere Anlagen s. [3] und [1], S. 206219, mit Abbildungen.
Als Beispiel für ein städtisches Schützenhaus s. nebenstehende Figur.
Für die Abhaltung großer Schützenfeste der Landesvereine werden in gewissen Zeitabschnitten in größeren Städten vorübergehende Anlagen geschaffen, bei welchen auf weitem Festplatze neben den Schießständen mit sehr verbreitertem Schießfeld noch Festbauten, besonders aber die große Speisehalle mit den anschließenden Küchenräumen u.s.w. Aufstellung finden müssen. Hierzu kommen noch das Eingangstor mit Kassenbuden, der Gabentempel, die Verwaltungsräume mit Feuer- und Sanitätswache, Post- und Polizeiräume. Außerdem wird noch Platz für Schaubuden und sonstige Volksbelustigungen zu beschaffen sein.
Die sehr umfangreichen Bauten, die ähnlich wie früher bei großen Sänger- und Turnerfesten in Holzbau mit bedeutenden Kosten erstellt wurden, werden in neuerer Zeit vorteilhaft ersetzt durch Aufstellung von Zelthallen, bestehend in Holzgerippen mit Eisenverbindungen und Oelfarbanstrich, bekleidet und überdeckt mit wasserdichtem Segeltuch, wie sie die Firma L. Stromeyer & Co. in Konstanz [7] auch leihweise liefern.
Literatur: [1] Handbuch der Architektur, IV. Teil, 4. Halbbd., 2. Heft, Stuttgart 1904, 2. Kap., S. 200225. [2] Baukunde des Architekten, Berlin 1900, II. Bd., 3. Teil, VII: Sportbauten u. Schießstände, S. 554 ff. [3] Baugewerksztg. 1898, S. 167: Sicherheitsmaßnahmen an Scheibenständen. [4] Deutsche Bauztg. 1883, S. 70. 3; 1890 S. 353; 1894, S. 182. [5] Zentralblatt der Bauverw. 1894, S. 319. [6] Schweizer Bauztg., Bd. 38, S. 57. [7] L. Stromeyer & Co., Konstanz, Zelte, Fest- und Ausstellungsbauten, S. 111126.
Weinbrenner.