[598] Schalung bezeichnet jede aus Brettern oder Bohlen hergestellte Verkleidung, sei es, daß sie eine Dach- oder Wandfläche zum Zweck der Aufbringung des Deckmaterials oder des Putzes abdeckt (s. Dachschalung und Decken), Bd. 2, S. 678, sei es, daß sie wie beim Lehrgerüst (s.d.) die Form der inneren Gewölbelaibung des herzustellenden Gewölbes angibt und die Last des aufgebrachten Wölbmaterials auf die Lehrbogen oder Binder überträgt, solange das Gewölbe nicht geschlossen ist.
L. v. Willmann.