Schubkarren

[821] Schubkarren, Beförderungsgeräte zur Massenförderung.

Sie sind so auszubilden, daß der Schwerpunkt der zu befördernden Masse möglichst nahe der Radachse liegt, da dann der Arbeiter weniger zu tragen hat und infolgedessen weniger ermüdet. Dies wird dadurch erreicht, daß die Räder möglichst klein gemacht werden und der Kalten so nahe wie möglich an das Rad oder über dieses angeordnet wird, was außerdem das Ausstürzen erleichtert. Je kleiner das Rad ist, um so schwieriger überwindet es aber die Unebenheiten des Bodens, weshalb für die meist kleinen Räder der Schubkarren die Bohlenbahnen oder Karrdielen nötig werden. Die Handhaben sollen in der Ruhelage des Karrens möglichst hoch liegen, was durch kräftig befestigte Füße erreicht wird. Diesen zwei theoretischen Gesichtspunkten haben sich die meisten Schubkarrenkonstruktionen zu nähern gesucht. Fig. 1 zeigt einen Schubkarren, bei welchem das Rad in einem, in den Innenraum der Karre eingreifenden Radkasten läuft und der Arbeiter durch die günstige Lage des Schwerpunktes nur ein Zehntel der Gesamtlast zu tragen hat. Die Karre enthält 0,093 cbm, so daß zwölf Karren 1 cbm gewachsenen Boden aufnehmen. Um den an das Rad sich etwa ansetzenden Boden abzustreifen, befindet sich am oberen Ende des Radkastens ein Streifblech. Fig. 2 zeigt die in Norddeutschland gewöhnlich für Erdarbeiten gebrauchte Schubkarre, welche 0,07 cbm losen Boden aufnehmen kann. Der Raddurchmesser beträgt 0,47 m. In neuerer Zeit sind vielfach auch eiserne Schubkarren in Gebrauch gekommen, wie sie verschiedene Firmen, z.B. Arth. Koppel in Berlin, Oskar Krieger in Dresden u.a. liefern.

L. v. Willmann.

Fig. 1., Fig. 2.
Fig. 1., Fig. 2.
Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 821.
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