Schwimmbaum

[21] Schwimmbaum, im Wasserspiegel an jeder Wand von eisernen Brückenkanälen (s. Schiffahrtskanäle) angelegter Balken aus Holz, welcher das direkte Anstoßen der Schiffe an die Konstruktion verhindert.

In neuerer Zeit wurden sowohl bei eisernen wie bei gemauerten Brückenkanälen (Aquädukten) die senkrechten Seitenwände mit einer hölzernen Verkleidungswand (Reibwand) geschützt. Bei Ausführung von Packwerken (s.d.) dient der Schwimmbaum zur provisorischen Unterstützung von weit vorgetriebenen Ausschußlagen.

Pachnik.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 21.
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