[727] Sicherheitstor. Im Schiffahrtskanalbau ist in der Scheitelhaltung des Großschiffahrtsweges Berlin-Stettin die Anlage von drei Sicherheitstoren für -zweckmäßig erachtet worden, wovon eines in der Nähe des Pechteiches bereits vollendet ist. Es ist als Hubtor ausgebildet und mit einer Wegbrücke verbunden. Der Torkörper wird aus zwei wagerecht liegenden Fischbauchträgern gebildet; sein Gewicht beträgt 38 t und ist durch Gegengewichte ausbalanciert. Die Stützweite der Torhauptträger beträgt rund 34,4 m, der Hub des Tores rund 7 m. Das Tor kann durch einen Mann in etwa zwei Minuten gehoben oder gesenkt werden (vgl. die nebenstehende Figur).
Literatur: XII. Internationaler Schiffahrtskongreß, Philadelphia 1912, 1. Abteilung: Binnenschiffahrt. Bericht von R. Bergius.
Pollak.