Signalwesen [2]

[589] Signalwesen der Eisenbahnen.

Die technischen Vereinbarungen über den Bau und die Betriebseinrichtungen der Haupt- und Nebenbahnen sind nach Beschlüssen der Vereinsversammlung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen am 3. bis 5. September 1908 zu Amsterdam von der geschäftsführenden Verwaltung des Vereins unter dem 1. Januar 1909 neu herausgegeben worden. Sie enthalten in dem Abschnitt C (§ 141–148) »Telegraphen-, Signal- und Sicherungswesen« die hier in Frage kommenden Bestimmungen. Die sich ergebenden Aenderungen sind bei den einzelnen Artikeln besprochen, zum Teil im Ergbd. I.

Gerstenberg.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 589.
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