[233] Spurkranz, vorspringender Ansatz an der Lauffläche der Eisenbahnräder zur Führung der letzteren entlang der Schienenstränge. S.a. Rad.
Die Höhe der Spurkränze darf, von der Schienenoberkante gemessen, bei mittlerer Stellung der Räder nicht weniger als 25 mm, auch im Zustand der größten Abnutzung nicht mehr als 35 mm betragen (technische Vereinbarungen des »Vereins deutscher Eisenbahn Verwaltungen«).
Birk.