[315] Stichkappe, die Ueberwölbung einer zum Zweck der Herstellung einer Licht- oder Durchgangsöffnung in einem größeren Gewölbe angebrachten Durchbrechung (s.a. Kappe).
Meist handelt es sich um die Eindringung eines Kappengewölbes in ein Tonnengewölbe, und zwar kann in diesem Falle als Laibungsfläche solcher Stichkappen die Zylinder- (Fig. 1 und 2), Kegel- (Fig. 3) oder Kugelfläche (Fig. 4) dienen, wobei in den beiden ersten, wohl am häufigsten vorkommenden Fällen die Achse der Stichkappe (s. Fig. 1) wagerecht oder ansteigend (s. Fig. 2 und 3) angenommen werden kann. Bei Ausführung in Hausteinen müssen an der Durchdringungsstelle in beide Gewölbe eingreifende Gratsteine angebracht werden. Bei Backsteinausführung wird diese Stelle am besten mit einem sogenannten Kranz begrenzt und die Stichkappe im Schwalbenschwanz eingewölbt. Literatur s. unter Gewölbe.
L. v. Willmann.